Neue Planungsvariante in der Entwurfsplanung
Im Abschnitt Kottewitz–Weinböhla haben wir die Entwurfsplanung begonnen. Neu ist dabei, dass wir einen längeren Tunnel planen als bisher.

Statt 2,2 Kilometern und einem zweiten kleineren Tunnel sehen wir einen einzigen Tunnel von 3,4 Kilometern Länge vor. In der nun laufenden Entwurfsplanung werden wir ausschließlich diesen längeren Tunnel planen. Das hat vor allem Auswirkungen auf den nördlichen Bereich unseres Planungsabschnitts. Die begradigte Strecke kommt in diesem Bereich nun erst auf Höhe der heutigen Großdobritzer Straße auf dem Gemeindegebiet von Priestewitz wieder an die Oberfläche. Auf Höhe des Niederauer Ortsteils Großdobritz wird die Strecke komplett im Tunnel verlaufen und somit weder zu sehen noch zu hören sein. Im Bereich des südlichen Tunnelportals im Gebiet von Niederau ändert sich der Tunnelbeginn dadurch nicht.
Die veränderte Planung können alle Interessierten nun auf unserer aktualisierten Projektseite für Kottewitz–Weinböhla einsehen.
Erkenntnisse aus der Vorplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung sind eingeflossen
Dass wir in die vertiefende Entwurfsplanung mit der verlängerten Variante gehen, fußt auf der Bewertung unserer Vorplanung. Hier hatten wir eine Variante entwickelt, die zwei einzelne Tunnel (2,2 und 0,5 km lang) vorsah. Zwischen den beiden Tunneln wäre die Strecke auf Höhe Großdobritz rund 400 Meter oberirdisch in einem Trogbauwerk verlaufen.
Diese Variante hätte einige Nachteile mit sich gebracht. So wäre an dieser Stelle die Landschaft zerschnitten worden, für Großdobritz hätten sich Lärmimmissionen ergeben, ein Bachlauf hätte verändert werden müssen und besonders gravierend: In diesem Bereich wäre eine Grundwasserabsenkung nahezu unvermeidbar gewesen. Für die Landwirtschaft in diesem Bereich wäre das eine sehr schlechte Nachricht gewesen.
Auch in unseren bisherigen Formaten der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden wir mehrfach auf diese Nachteile hingewiesen.
Wie haben wir das Problem gelöst?
Eine neue Tunneltrassierung zu erstellen, ist eine besondere Herausforderung. Sicherheit steht bei neuen Tunneln an oberster Stelle. Deswegen gibt es exakte Regelwerke, Kennzahlen und Eigenschaften, die bei neuen Eisenbahntunneln einzuhalten sind. Das gilt besonders für die Neigung der Strecke, im Fachjargon Gradiente. Dementsprechend gering sind die Spielräume für die Trassierung von Tunneln.
Die Lösung für den Kockelsbergtunnel hat das Planungsteam in der Neigung des Tunnels gefunden. Bisher war vorgesehen, dass es im Tunnel einen Hochpunkt geben soll. In der neuen Variante fällt die Strecke von beiden Tunnelportalen aus gesehen zu einem Tiefpunkt hin ab. Dadurch verlagert sich der Tunnel etwas tiefer in die Erde und kann in nördlicher Richtung verlängert werden, ohne dass er zwischenzeitlich an die Oberfläche tritt. Ein weiterer Vorteil: Der Tunnel kann über die gesamte Strecke in einem Stück unterirdisch (bergmännisch) gebaut werden, ohne in seinem Verlauf in offener Bauweise errichtet werden zu müssen.
Was hat sich noch verändert?
- Großdobritzer Straße in Niederau: In der Vorplanung war die genaue Variante für die neue Trassierung der Großdobritzer Straße offen geblieben. Mittlerweile wissen wir, dass wir die Großdobritzer Straße zwischen Oberau und Gohlis auch zukünftig unter der begradigten Strecke hindurchführen werden. Wie das aussehen soll, können Sie sich auf unserer interaktiven Streckenkarte in der Visualisierung ansehen.
- Bereich Sechsbeetehübel/Großdobritz: Der hier verlaufende Wirtschaftsweg hätte in der ursprünglichen Variante verlegt werden müssen, genau wie der dort verlaufende Bach. Nun ist nichts mehr davon erforderlich. Beides kann bleiben, wie es ist.
- Bereich Priestewitz-Böhla: Das nördliche Tunnelportal wird sich im Bereich der heutigen Großdobritzer Straße zwischen Großdobritz und Böhla befinden. Wie es bereits in der Vorplanung vorgesehen war, wird der Straßenverlauf der Großdobritzer Straße zukünftig über das nördliche Tunnelportal geführt.
Wie geht es weiter?
Der nächste große Meilenstein ist am Ende der Entwurfs- und der direkt anschließenden Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) das Planrechtsverfahren. Darin werden wir bei der zuständigen Genehmigungsbehörde – dem Eisenbahn-Bundesamt – die Genehmigung zum Bau unseres Projekts beantragen. Dieses Verfahren heißt formal Planfeststellungsverfahren. Dort erhalten alle Institutionen und Menschen, die vom Projekt betroffen sind, die formelle Gelegenheit, ihre Stellungnahmen zur Planung abzugeben.
Bis dahin haben wir aber noch ein paar Jahre detaillierter Planung vor uns. Und diese Planung werden wir nicht zuletzt mit Ihnen – der Öffentlichkeit – intensiv teilen. Sobald die nächsten Dialogformate feststehen, informieren wir Sie mit ausreichend zeitlichem Vorlauf.