Zwischen den Planungsphasen

Im Jahr 2022 haben wir die Vorplanung abgeschlossen, nun im Jahr 2023 beginnen wir mit der Entwurfsplanung. Doch was bedeutet das eigentlich? Ein Überblick.

Alle Bauprojekte verlaufen in insgesamt neun verschiedenen sogenannten Leistungsphasen. Das ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festgelegt. Auch bei der Bahn wickeln wir unsere Bauprojekte in diesen Leistungsphasen ab.

Die Leistungsphasen 1 und 2 – und damit die Vorplanung – haben wir im Projekt Kottewitz–Weinböhla im Jahr 2022 abgeschlossen. Das bedeutet, dass wir jetzt grundlegend wissen, was wir im Projektbereich an welcher Stelle bauen wollen. Dabei sind wir in zwei unterschiedlichen öffentlichen Veranstaltungen auf die Öffentlichkeit zugegangen und haben die Anliegen derjenigen aufgenommen, die vor Ort wohnen. In vielen Gesprächen mit den verschiedenen Fachbehörden haben wir zudem die Belange und Interessen verschiedenster Fachbereiche eingeholt und abgewogen.

Vom Variantenvergleich zur Vorzugsvariante

Wir haben Varianten für alle Bestandteile des Projekts erstellt, miteinander verglichen, sie optimiert und uns dann für eine Vorzugsvariante entschieden. Doch nicht überall haben wir finale Varianten: Bei der Großdobritzer Straße in Niederau werden wir die finale Lösung erst in der Entwurfsplanung festlegen.

Jetzt geht’s ins Detail

Womit wir schon beim nächsten Schritt wären. Die planerischen Grundlagen haben wir gelegt, die Vorplanung ist abgeschlossen. Jetzt geht es für uns darum, die Planung bis ins Detail zu vertiefen und die Varianten auszuplanen. Das passiert in der HOAI-Leistungsphase 3, der schon genannten Entwurfsplanung.

Dafür binden wir ein externes Ingenieurbüro ein. Die Ausschreibung dazu läuft derzeit. Sobald wir das Büro für die Planung gebunden haben, werden wir auch wieder aktiv auf die Öffentlichkeit zugehen und zur detaillierten Planung konsultieren.

Der nächste Meilenstein: Die Baugenehmigung

Der nächste große Meilenstein ist am Ende der Entwurfs- und der direkt anschließenden Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) das Planrechtsverfahren. Darin werden wir bei der zuständigen Genehmigungsbehörde – dem Eisenbahn-Bundesamt – die Genehmigung zum Bau unseres Projekts beantragen. Dieses Verfahren heißt formal Planfeststellungsverfahren. Dort erhalten alle Institutionen und Menschen, die vom Projekt betroffen sind, die formelle Gelegenheit, ihre Stellungnahmen zur Planung abzugeben.

Bis dahin haben wir aber noch ein paar Jahre detaillierter Planung vor uns. Und diese Planung werden wir nicht zuletzt mit Ihnen – der Öffentlichkeit – intensiv teilen.

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